NC-Prozesse werden im Eilverfahren entschieden
Deshalb stehen die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilverfahren), mit dem die Zulassung zum Studium erreicht werden kann, im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.
Wir wählen die aussichtsreichsten Hochschulen aus, stellen dort fristgemäß alle notwendigen Anträge und legen im Verwaltungsprozess dar, aus welchen Gründen noch Studienplätze verfügbar sind.
Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen sind wir in der Lage, die Aussichten eines Prozesses zu beurteilen und unseren Mandanten ein sinnvolles Vorgehen zu raten.
Daneben erledigen wir regelmäßig alle weiteren Verfahrensschritte: Wir erheben Widerspruch bzw. Klage, sei es zur Fristwahrung gegen einen ablehnenden oder zurückweisenden Bescheid der Hochschule oder zur Absicherung des im Verwaltungsprozess - Eilverfahren - Erreichten.