Kosten der Studienplatzklage Medizin (nach RVG)
Die Kosten der so genannten Studienplatzklage in der Medizin können in Abhängigkeit vom Streitwert (dieser Wert dient als Grundlage zur Berechnung der Kosten und wird vom Gericht festgesetzt) von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Nicht selten übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Diese setzten sich aus den Gerichtskosten, den Kosten des eigenen Anwalts sowie den Kosten des Anwalts der Hochschule, soweit sich diese anwaltlich vertreten lässt, zusammen.
Beispielrechnung
Gerichtskosten
So belaufen sich etwa in München (LMU) die Gerichtskosten einer Studienplatzklage, also den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 178,50 EUR. Weitere Gerichtskosten entstehen in München nicht.
Demgegenüber entstehen etwa in Berlin (Charité) für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Gerichtskosten in Höhe von 241,50 EUR und für das - in Berlin nach Ablehnung des Kapazitätsantrages zusätzlich notwendig werdende - so genannte Hauptsacheverfahren Gerichtskosten in Höhe von 483,00 EUR.
Diese Kosten ermäßigen sich jeweils auf 1/3, also auf 80,50 bzw. 161,00 EUR, wenn die Studienplatzklage, also der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzw. das Hauptsacheverfahren rechtzeitig zurückgenommen wird.
Dies wird, was das Hauptsacheverfahren betrifft, fast ausnahmslos der Fall sein, weil die Vergabe freier Studienplätze auch in der Medizin nahezu ausschließlich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattfindet und die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens sich damit frühzeitig erledigt.
Anwaltskosten
Für den vom Studienbewerber beauftragten Rechtsanwalt und den Anwalt der Hochschule entstehen, soweit die Hochschule sich - wie etwa die Charité – Universitätsmedizin Berlin - anwaltlich vertreten lässt, im Verfahren der einstweiligen Anordnung und im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin Rechtsanwaltskosten von je 540,50 EUR.
Demgegenüber fallen in den Studienplatzklagen gegen die LMU München lediglich Gerichtskosten sowie die Kosten für den vom Studienbewerber beauftragten Anwalt an, da sich die LMU bisher nicht anwaltlich vertreten lässt. Im Falle einer anwaltlichen Vertretung der Hochschule, wie z.B. der Universität Mainz belaufen sich die Kosten dieser Vertretung auf 367,23 EUR.
Durchschnittliche (Gesamt-) Kosten
Die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Studienplatzklage im Studiengang Medizin betragen bei Durchführung von etwa fünf Kapazitätsverfahren danach rund 1.250,00 EUR je Hochschule.
Kostentragung
Zu einer vollen Übernahme der Kosten einer Studienplatzklage in der Medizin werden die Hochschulen nur dann verpflichtet, wenn die Studienplatzklägerin bzw. der Studienplatzkläger den gewünschten Studienplatz unmittelbar und nicht nur als Ergebnis eines - im Falle eines Bewerberüberhanges - von dem Verwaltungsgericht angeordneten Losverfahrens erhält.
Im letzteren Fall werden die Kosten nach Maßgabe der Loschance, also dem Verhältnis von aufgedeckten Studienplätzen zu der Anzahl der Kläger, verteilt. Demgegenüber gehen immer mehr Verwaltungsgerichte dazu über, dass jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten, also die Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten je zur Hälfte trägt, sobald auch nur ein Studienplatz an der jeweiligen Hochschule aufgedeckt wird. Ansonsten gilt auch bei Studienplatzklagen: Wer verliert der zahlt.
Rechtsschutzversicherung
Die entscheidende Frage ist, ob Studienplatzklagen bzw. Hochschulzulassungsverfahren nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der jeweiligen Rechtsschutzversicherung abgedeckt oder überhaupt versicherbar sind.
Dies wird, vor allem bei Neuverträgen, nur selten der Fall sein. Sollten solche Verfahren demgegenüber ausnahmsweise einmal versichert sein, besteht nicht selten eine ein- bis dreijährige Wartezeit, bevor die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann, und dann in der Regel nur für ein bis drei, im Ausnahmefall bis zu fünf Studienplatzklagen.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Versicherungsschutz besteht und beraten Sie, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für eine Studienplatzklage im Studiengang Medizin abschließen möchten.