Numerus-clausus-WerteNC im Sommersemester 2019 in der Abiturbesten- und Wartezeitquote
Der Numerus clausus (Auswahlgrenze in der Abiturbestenquote) ist kein vorher festgelegter Wert, sondern er ist immer das Ergebnis der aktuellen Konkurrenz derjenigen Bewerber, die ihr Abitur im gleichen Bundesland gemacht haben.
Die hierzu veröffentlichten NC-Werte für Medizin und Zahnmedizin beziehen sich auf vergangene Verfahren und können als Orientierungshilfe für künftige Verfahren herangezogen werden.
Welche Numerus-clausus-Werte im Sommersemester 2019 für eine Zulassung zum Studium der Medizin und Zahnmedizin ausgereicht haben, hat die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) am 10. Februar 2019 veröffentlicht. Danach ist gegenüber früheren Verfahren in der Medizin und in der Zahnmedizin eine Verfestigung der Zulassungsgrenzen festzustellen:
NC Medizin nach Abiturnote
Um in der Abiturbestenquote in Medizin zugelassen zu werden, musste man als Abiturient aus den jeweiligen Bundesländern folgende Noten erreicht haben:
- 1,0 bei Abitur in: Berlin (+ 1 WS), Brandenburg (+ 1 WS), Bremen (+ 1 WS), Hessen, Nordrhein-Westfalen (+ 1 WS), Rheinland-Pfalz
- 1,1 bei Abitur in: Baden-Württemberg (+ 14 WS), Bayern (+ 4 WS), Hamburg (+ 1 WS), Mecklenburg-Vorpommern (+ 1 WS), Niedersachsen (+ 1 WS), Thüringen (+ 1 WS)
- 1,2 bei Abitur in: Sachsen (+ 1 WS), Schleswig-Holstein (+ 1 WS)
- 1,3 bei Abitur in: Saarland (+ 1 WS), Sachsen-Anhalt (+ 26 WS)
NC Medizin nach Wartezeit
In Medizin konnten selbst Bewerber mit 15 Wartesemestern nur bis zu einer Abiturnote von 2,4 ausgewählt werden. Für diejenigen also, die ihr Abitur danach mit einer Note schlechter als 2,4 abgeschlossen haben, war eine Wartezeit von 16 Semestern erforderlich, um in der Wartezeitquote (20 Prozent der Studienplätze) zugelassen zu werden.
NC Zahnmedizin nach Abiturnote
Um in der Abiturbestenquote in Zahnmedizin zugelassen zu werden, musste man als Abiturient aus den jeweiligen Bundesländern folgende Noten erreicht haben:
- 1,1 bei Abitur in: Rheinland-Pfalz (+ 1 WS)
- 1,2 bei Abitur in: Baden-Württemberg (+ 1 WS), Bayern, Brandenburg, Bremen
- 1,3 bei Abitur in: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern (+ 3 WS), Nordrhein-Westfalen (+ 1 WS)
- 1,4 bei Abitur in: Berlin (+ 11 WS), Thüringen)
- 1,5 bei Abitur in: Sachsen (+ 3 WS), Schleswig-Holstein (+ 1 WS)
- 1,6 bei Abitur in Hamburg (+ 3 WS), Niedersachsen (+ 2 WS), Saarland (+ 2 WS), Sachsen-Anhalt (+ 3 WS)
Angesichts dieser Ergebnisse eröffneten sich für diejenigen, die bei einer Bewerbung zum Studium der Medizin keine Chance hatten, Möglichkeiten für einen Quereinstieg über die Zahnmedizin.
NC Zahnmedizin nach Wartezeit
Eine Zulassung in der Wartezeitquote erforderte 13 Wartesemester (bei einem Notendurchschnitt von 2,7). Für Bewerber mit einer Note von schlechter als 2,7 betrug die Wartezeit danach 14 Semester.
Die vollständigen Ergebnisse und näheren Einzelheiten der NC-Werte für Medizin und Zahnmedizin zum Sommersemester 2019 können bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) abgerufen werden.
Aktuelle Nachrichten & Infos
- Medizin-Klinik: Zulassung in den zweiten (klinischen) Studienabschnitt
- NC Medizin: Auswahlgrenzen SoSe 2019 Medizin und Zahnmedizin
- Studienortwechsel und Studienplatztausch