I. Taktische Überlegungen und II. Fallbeispiele
Bewerberinnen und Bewerber, die weder in der Abiturbestenquote noch in der Wartezeitquote zugelassen sind, haben eine weitere Möglichkeit zur Zulassung im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), über die 60 Prozent der Studienplätze vergeben werden. In dieser Quote kann auf die Zulassungschancen Einfluss genommen werden, indem nur solche Hochschulen in einer Präferenzliste von maximal 6 Hochschulen genannt werden, die Auswahlkriterien anwenden, die auf den jeweiligen Studienbewerber und dessen persönliche Situation passen:
1. Studienbewerberinnen und Bewerber für die medizinischen Studiengänge mit Abiturnoten schlechter als 2,0 sollten keine Hochschule nennen, die ausschließlich nach Note auswählen, da sich gezeigt hat, dass die Grenzwerte dieser Hochschulen in diesen Studiengängen durchweg unter 2,0 lagen, in Zahnmedizin nur wenig darüber (vgl. zuletzt: Ergebnislisten der ZVS in Medizin u. Zahnmedizin zum Sommersemester 2010).
2. Hochschulen, die eine Vorauswahl über die Ortspräferenz vornehmen, sollten in der Weise ausgewählt und gereiht werden, dass an allen ausgewählten Hochschulorten am Auswahlverfahren teilgenommen werden kann bzw. eine Teilnahme wahrscheinlich ist. Die Charité in Berlin z.B. führt ihre Auswahlverfahren für die Studiengängen Medizin und Zahnmedizin nach § 3 Abs. 3 der Satzung über das Auswahlverfahren der Charite nur mit Bewerberinnen und Bewerber durch, die den Studienort Berlin an erster Stelle genannt haben.
Die Zulassungschancen werden mit aufsteigender Präferenz regelmäßig deutlich geringer und betrugen bei der letzten Ortspräferenz weder in Medizin noch in Zahnmedizin mehr als 1,5 Prozent.
3. Studienbewerberinnen und Bewerber, die gerade erst ihr Abitur gemacht haben, sollten keine Hochschulen nennen, die das Auswahlkriterium Berufstätigkeit / Berufsausbildung berücksichtigen und von daher solche Voraussetzungen nicht mitbringen können.
Um eine möglichst sinnvolle Präferenzliste zu erstellen, ist es in jedem Fall unerlässlich, sich die detaillierten Vorauswahl- und Auswahlkriterien auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen und der ZVS (vgl. zuletzt für das WS 2010/2011) anzusehen.
4. Studieninteressierte können ihre Chancen auf einen Studienplatz in Humanmedizin und Zahnmedizin durch die Teilnahme an einem Studierfähigkeitstest verbessern.
So haben sich z.B. die Baden-Württembergischen Hochschulen, die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Lübeck, Bochum und Hamburg die Medizinische und Zahnmedizinische Fakultät der Universität Mainz und die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig (Humanmedizin) einen Studierfähigkeitstest (Baden-Württemberg / Lübeck u.a.: Test für Medizinische Studiengänge = TMS; Hamburg: Hamburger Auswahlverfahren für Medizinische Studiengänge - Naturwissenschaftsteil = HAM-Nat) als Auswahlkriterium mit einzubeziehen.
Mit Hilfe des TMS können so Studienbewerber z.B. der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm ihre Abitur-Durchschnittsnote im Verhältnis 51 % Abiturnote + 49 % Testergebnis verbessern (aber nicht verschlechtern).
Nähere Informationen zu diesen Studierfähigkeitstests sind unter www.tms-info.org bzw. der medizinischen Fakultät der Universität Hamburg sowie bei der ZVS abrufbar.
Vorab: Dieses Fallbeispiel ist fiktiv und legt die Vorauswahl- und Auswahlkriterien des Vergabeverfahrens zum Wintersemester 2008/2009 zugrunde! Die hier aufgeführten Vorauswahl- und Auswahlkriterien entsprechen also nicht den für künftige Bewerbungsverfahren geltenden Kriterien!
Bewerber A möchte Medizin studieren. Er hat sein Abitur im Jahr 2007 mit der Durchschnittsnote von 1,9 abgelegt. Zum WS 08/09 möchte er sein Studium aufnehmen. Nachdem er die Hochschulorte für die Abiturbestenquote (für die er sich keine Chancen ausrechnet) und die Wartezeitquote (auch da weiß er, dass er mit zwei Wartesemestern keine Chancen hat) schon taktisch klug ausgewählt hat, kommen jetzt die Hochschulorte für das AdH an die Reihe.
Im 1. Schritt wählt er folgende Hochschulorte mit folgender Ortspräferenz/ Reihung aus:
Im 2. Schritt überprüft er die Vorauswahlkriterien der einzelnen Hochschulorte. Daraus ergibt sich:
Hielte Bewerber A an dieser Reihenfolge fest, hätte er nur an vier Auswahlverfahren teilnehmen können. Damit er an allen Auswahlverfahren teilnehmen kann, muss er folgende Korrekturen vornehmen:
Somit ergibt sich folgende Reihung:
Im 3. Schritt überprüft A nun die Auswahlkriterien.
Jetzt hat A die Möglichkeiten voll ausgeschöpft und hofft auf eine Zusage. Dabei ist sich A bewusst, dass er von seiner ursprünglichen Ortspräferenz (Wunschuni München) abweichen musste, um seine Zulassungschancen zu optimieren.