Der Numerus clausus (Auswahlgrenze in der Abiturbestenquote) ist kein vorher festgelegter Wert, sondern er ist immer das Ergebnis der aktuellen Konkurrenz derjenigen Bewerber, die ihr Abitur im gleichen Bundesland gemacht haben. Die hierzu veröffentlichten NC-Werte der ZVS beziehen sich auf vergangene Verfahren und können als Orientierungshilfe für künftige Verfahren herangezogen werden.
Welche Numerus-clausus-Werte im Sommersemester 2010 für eine Zulassung ausgereicht haben, hat die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) am 5. Februar 2010 veröffentlicht. Danach ist gegenüber früheren Verfahren eine Verschärfung der Zulassungsgrenzen festzustellen:
Medizin nach Abiturnote
Die obere (Auswahl-)Grenze lag bei 1,0 (Baden-Württemberg), die untere bei 1,4 (Hamburg und Schleswig-Holstein). Um als Abiturbester in Berlin-Charité (Ortspräferenz 1) zugelassen zu werden, war eine Abiturnote von 1,1 erforderlich (Verteilungs-)Grenze.
Gegenüber der Abiturbestenquote von vor einem Jahr war demnach für eine unmittelbare Zulassung in Berlin-Charité eine um 0,1 bessere Note erforderlich.
Zahnmedizin
In Brandenburg war eine Auswahl nach Leistung selbst noch mit einem Abiturdurchschnitt von 1,9 möglich; in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern waren darüber hinaus 3 Wartesemester erforderlich, um bei einer Note von 1,9 zugelassen zu werden. Um in Berlin-Charité (Ortspräferenz I) zugelassen zu werden, war ein Abiturdurchschnitt von 1,3 notwendig.
Angesichts dieser Ergebnisse eröffneten sich für diejenigen, die bei einer Bewerbung in Humanmedizin keine Chance hatten, Möglichkeiten für einen Quereinstieg.
Medizin nach Wartezeit
In Medizin konnten selbst Bewerber mit 12 Wartesemestern nur bis zu einer Abiturnote von 3,7 ausgewählt werden. Für diejenigen also, die ihr Abitur danach mit einer Note schlechter als 3,7 abgeschlossen haben, war eine Wartezeit von 13 Semestern erforderlich, um in der Wartezeitquote (20 Prozent der Studienplätze) zugelassen zu werden.
Zahnmedizin
In Zahnmedizin wurde ausgewählt, wer bei einem Abiturdurchschnitt von mindestens 3,5 11 Wartesemester nachweisen konnte. Für Bewerber mit einer Note von 3,6 oder schlechter betrug die Wartezeit danach 12 Semester.
Gegenüber den Zulassungsgrenzen von vor einem Jahr erhöhte sich die Wartezeit in der Humanmedizin somit um 1 auf 12 Semester. In der Zahnmedizin beträgt die Wartezeit nunmehr 11 Semester.
Die vollständigen Ergebnisse und näheren Einzelheiten der Zulassungsgrenzen können bei der ZVS abgerufen werden.