Wir sind eine auf NC-Klagen, also Prozesse um freie Studienplätze, in denen Studienbewerber einen Ablehnungsbescheid der ZVS (oder der Hochschule) erwarten oder bereits erhalten haben, spezialisierte Kanzlei.
Langjährige Erfahrung in diesem Bereich macht uns zum bundesweiten Ansprechpartner in allen relevanten Fragen der Zulassung in medizinische Studiengänge:
Wer wir sind und was wir für Sie tun können.
Rechtsanwalt
Andreas Jakubietz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kurfürstendamm 188-189
10707 Berlin
Telefon: 030 - 884 720-0 | Fax: -20
E-Mail: ra-jakubietz@ra-erkens.de
Der über die Wartezeitquote zu vergebende Studienplatzanteil liegt nur noch bei 20 Prozent. Wird weiter berücksichtigt, dass die Auswahlgrenzen zum Sommersemester 2010 in Medizin 12 und in Zahnmedizin 11 Wartesemester betragen, stellt die NC-Klage - Studienplatzklage - für viele Studienbewerber die einzig sinnvolle Alternative dar.
Ablehnungsbescheid für das WS 2010 nicht abwarten
60 Prozent der Medizinstudienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Eine Bewerbung in dieser Quote ist für viele Studienbewerber daher von herausragender Bedeutung. Sie sollte am sorgfältigsten durchdacht werden. Ziel ist es, die Zulassungs- chancen zum Medizinstudium nach Auswahl und Reihung der gewünschten Hochschulorte optimal auszunutzen.
Strategien und Fallbeispiele
Ein Medizinstudium im Ausland eröffnet Möglichkeiten für einen Quereinstieg in klinische oder höhere Fachsemester - etwa wenn im Ausland erworbene Studienleistungen auf das Medizinstudium angerechnet werden können. Der Einstieg an einer deutschen Hochschule ist aber nicht mehr problemlos möglich.
Aktuell: Zulassung in den klinischen Studienabschnitt