Medizinstudium einklagen Medizinstudium einklagen

Studienplatzklage Medizin / Medizin-Klinik: Ablauf, Chancen und Kosten der Studienplatzklage im Studiengang Medizin. Wir beraten Sie gerne! Aktuelle Informationen zur Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin. Wir optimieren Ihre Hochschulstart-Bewerbung und verbessern so die Chancen Ihrer Studienplatzklage in Medizin. Studienbewerber können die Erfolgsaussichten ihrer Studienplatzklage Medizin verbessern, wenn sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist und vor der Erhebung der Studienplatzklage eine den Besonderheiten einzelner Bundesländer Rechnung tragende Bewerbung abgeben. Aktuelle Infos und News zur Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin. Rechtsanwalt Andreas Jakubietz, Berlin. Spezialisiert auf das Einklagen auf einen Studienplatz in Medizin / Medizin-Klinik / Zahnmedizin. Über 20 Jahre Erfahrung als Anwalt, seit 1999 Fachanwalt für Verwaltungsrecht auf das Einklagen auf einen Studienplatz in Medizin (Studienplatzklage), auf das Einklagen auf einen Studienplatz in die Medizin-Klinik und die Zahnmedizin spezialisiert. Aufgrund langjähriger Erfahrung als Anwalt in Berlin bundesweiter Ansprechpartner beim Einklagen ins Medizin- Studium (NC-Klage), dem Einklagen ins Studium der Zahnmedizin und Psychologie. Die Chancen, durch das Einklagen einen Studienplatz in Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie zu erhalten, hängen vor allem von der Auswahl der richtigen Universitäten ab. Weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage in der Medizin, der Zahnmedizin und der Medizin-Klinik ist ein rechtzeitiger Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Die Fristen für diese Anträge enden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Nicht selten enden die Fristen bereits vor Erhalt der Ablehnungsbescheide von Hochschulstart. Langjährige Erfahrung macht uns zum bundesweiten Ansprechpartner beim Einklagen in medizinische Studiengänge:· Studienplatzklage Medizin/ Medizin-Klinik (1. + 5. Fachsemester) · Studienplatzklage Medizin höheres Fachsemester (2 - 4. Semester) · Studienplatzklage Zahnmedizin (1. + höheres Fachsemester) - Rechtsanwalt Andreas Jakubietz, Anwalt Berlin.

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Rechtsanwalt
Andreas Jakubietz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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10707 Berlin


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NC-Klage  Medizin/Zahnmedizin

NC-Klage: Unabhängig von Abiturnote und Wartezeit

Seit dem Som­mer­semes­ter 2022 ist die Warte­zeit­quote in den medi­zi­nischen Stu­dien­gängen abge­schafft. Eine Aus­nahme bil­deten hier­bei die bayerischen Hoch­schulen. Dort wurde im Rah­men der zusätz­lichen Eig­nungs­quote (ZEQ) noch bis zum Win­ter­semes­ter 2022/ 2023 die Warte­zeit berück­sich­tigt. Aus diesem Grunde stellt die Studien­platz­klage für viele Stu­dien­bewer­ber die einzig sinn­volle Alter­na­tive dar, den Stu­dien­platz ihrer Wahl durch­zu­setzen.

Ablehnungs­bescheid für das Sommer­semester 2024 nicht abwarten

Auswahlverfahren  (AdH)

Individuelle Zulassungschancen optimal ausnutzen

60 Prozent der Medi­zin­stu­dien­plätze wer­den im Aus­wahl­ver­fahren der Hoch­schu­len (AdH) ver­geben. Eine Bewer­bung in dieser Quote ist für viele Stu­dien­bewer­ber daher von heraus­ra­gen­der Bedeu­tung. Sie sol­lte am sorg­fäl­tigs­ten durch­dacht wer­den. Ziel ist es, die Zulas­sungs­chan­cen zum Medi­zin­stu­dium anhand der von den Hoch­schu­len fest­ge­leg­ten Aus­wahl­krite­rien, nach denen sie die Studien­be­wer­ber aus­wäh­len, opti­mal aus­zu­nutzen.

Strategien und Fallbeispiele

NC-Klage  Medizin-Klinik

Wechsel aus dem Ausland

Ein Medi­zin­stu­dium im Aus­land eröf­fnet Mög­lich­kei­ten für einen Quer­ein­stieg in ein höhe­res Fach­semes­ter oder in die Medi­zin-Kli­nik - etwa wenn im Aus­land erwor­bene Stu­dien­leis­tun­gen auf das Medi­zin­stu­dium in Deutsch­land ange­rech­net wer­den kön­nen. Der Quer­ein­stieg in die Medi­zin-Kli­nik an einer deut­schen Hoch­schule ist aber nicht mehr pro­blem­los mög­lich. Nicht wenige Stu­dien­bewer­ber wer­den des­halb auch künf­tig auf die Stu­dien­platz­klage ange­wie­sen sein.

Aktuell: Zulassung in den klinischen Studienabschnitt / 5. Fachsemester


Aktuell: 30 weitere Medizin-Studienplätze

Wie schon in den voraus­ge­gange­nen Semes­tern kon­nte die Ver­gabe wei­te­rer Stu­dien­plätze an der Charité Berlin im Wege der Stu­dien­platz­klage gericht­lich durch­ge­setzt wer­den. So auch zum ver­gange­nen Sommer­semes­ter 2021.

Auch hier gelang es uns, dass die Charité im Ergeb­nis der gegen sie erho­be­nen Studien­platz­kla­gen vor dem Ver­walt­ungs­gericht Berlin 30 weite­re Stu­dien­plätze im Fach Medizin zum 1. Fach­semes­ter bereit­stel­len muss.

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Eine sinn­volle Mög­lich­keit, den hohen Hürden des Aus­wahl­ver­fahrens der Hoch­schu­len zu begeg­nen, bie­tet nach wie vor die so genan­nte Stu­dien­platz­klage, mit der die Zulas­sung zum Medi­zin­stu­dium erreicht wer­den kann.

Stu­dien­be­wer­be­rin­nen und Be­wer­ber, die recht­zei­tig einen Antrag auf Zulas­sung außer­halb des regu­lä­ren Ver­gabe­ver­fah­rens der Stif­tung für Hoch­schul­zu­las­sung und außer­halb der fest­ge-

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setz­ten Stu­dien­platz­kapa­zi­tät im Stu­dien­gang Medizin stel­len las­sen, wer­den - bei einer hin­rei­chen­den Anzahl paral­lel geführ­ter Stu­dien­platz­kla­gen - auch künf­tig nicht sel­ten mit einer Zulas­sung zum Stu­dium der Medizin rech­nen kön­nen.

Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen hier­bei behilf­lich sein kön­nen.

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Erneut: 30 weitere Medizin-Studienplätze

Auch zum Winter­semester 2020/2021 gelang es uns, sämt­li­che unse­rer Man­dan­ten im Wege der Stu­dien­platz­klage Medizin zu einem Stu­dien­platz an der Charité - Uni­versi­täts­medi­zin Berlin zu ver­hel­fen.

Wie bereits zum voraus­ge­gange­nen Semes­ter hat die Charité sich bereit­er­klärt, die gegen sie gerich­te­ten Stu­dien­platz­klagen im Stu­dien­gang Medi­zin unstrei­tig zu been­den.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Berlin hatte näm­lich erheb­liche recht­liche Beden­ken an der Berech­nung der zur Ver­fü­gung gestel­lten Studien­plätze.

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Dies führte zum Abschluss eines außer­gericht­lichen Ver­gleichs, wonach die Charité Berlin sich ver­pflich­tete, eine zusätz­li­che, fest­ge­legte An­zahl von Medizin-Stu­dien­plät­zen unter den Stu­dien­bewer­be­rin­nen und Stu­dien­be­wer­bern zu ver­geben.

Im Gegen­zug ver­pflich­te­ten sich diese, die Stu­dien­platz­kla­gen zurück­zu­neh­men und die Kos­ten des Ver­fah­rens zu über­neh­men. Der Vor­teil des Ver­gleichs: Die Stu­dien­bewer­ber wer­den end­gül­tig zum Medi­zin­stu­dium zuge­las­sen und das häu­fig zeit­nah zum Stu­dien­be­ginn.

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In den Ver­gleich ein­be­zo­gen wur­den die­je­ni­gen Stu­dien­be­wer­ber, die ihre Zulas­sung zum Stu­dium der Medi­zin an der Charité - Uni­versi­täts­medi­zin Berlin außer­kapa­zitär für das 1. Fach­semes­ter bean­tragt und den außer­kapa­zi­tä­ren Zulas­sungs­an­trag frist­ge­mäß, d.h. - für das Win­ter­se­mes­ter - bis zum 1. Okto­ber gestellt haben. Im Ergeb­nis kon­nten damit 30 zusätz­li­che Stu­dien­plätze ver­ge­ben wer­den.

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Erneut: 30 weitere Medizin-Studienplätze

Die Studien­platz­kla­gen gegen die Charité - Uni­versitäts­medizin Berlin zum Sommer­semester 2019 konn­ten durch außer­gericht­lichen Ver­gleich been­det wer­den.

Zum voraus­ge­gan­genen Winter­semes­ter hatte das Verwal­tungs­gericht Berlin bereits ent­schieden, dass die für den Studien­gang Medizin fest­ge­setzte Studien­platz­zahl einer rechts­wirk­samen norma­tiven Fest­setzung ent­behrt und die Charité daher 30 weitere Studien­bewerber­innen und Bewer­ber zum Studium der Medizin auf­nehmen muss.

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Dies war der Charité Anlass, den Kläger­innen und Klägern zum Sommer­semes­ter 2019 einen Ver­gleich, also eine außer­gericht­liche Eini­gung anzu­bie­ten. Danach hat sich die Charité - Uni­ver­si­täts­medizin Berlin ver­pflich­tet, 30 weitere Studien­plätze unter 56 Kläger­innen und Klägern zu ver­losen und die Aus­gelos­ten zum Studium der Medizin im ersten Fach­semester zuzu­las­sen.

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Studien­bewerber, die im regu­lären Zulas­sungs­ver­fahren durch Hoch­schul­start keinen Studien­platz in der Medizin oder Zahn­medizin erhal­ten haben, nut­zen die Möglich­keit, ihre Zulas­sung zum Medizin­stu­dium bei der Uni­versi­tät außer­halb der fest­gesetz­ten Zulas­sungs­zahlen zu bean­tragen. Zugleich stellen viele Studien­bewerber­innen und Bewer­ber durch - in der Regel - spezia­li­sierte Anwälte einen Eil­antrag (Studien­platz­klage) bei dem Ver­wal­tungs­gericht.

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Charité: 30 weitere Medizin-Studienplätze

Nach einer aktuellen Ent­scheidung des Ver­waltungs­gerichts Berlin vom 8. Juli 2019 muss die Charité Berlin weitere Stu­dien­bewerber­innen und -bewerber zum Studium der Medizin im 1. Fach­semester aufzunehmen.

Die Charité hat 30 – und damit der Hälfte – der zunächst abge­lehnten Bewer­ber einen Stu­dien­platz bereit­zu­stellen. Das ist die Folge einer aktu­ellen Ent­schei­dung des Ver­waltungs­gerichts Berlin für den Stu­dien­gang Medizin.

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Die Charité Berlin habe Fehler bei der Kapa­zitäts­berech­nung, also der Bemes­sung der zur Ver­fü­gung gestell­ten Stu­dien­plätze gemacht, so das Gericht.

Es ist seit Langem bekannt, dass abge­lehnte Bewer­berinnen und Bewer­ber im Wege der so genannten Stu­dien­platz­klage versuchen, sich nach­träg­lich auf einen Stu­dien­platz in einem zulas­sungs­beschränk­ten NC-Studiengang, etwa der Medizin, ein­zu­klagen.

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Die Ver­waltungs­gerichte müssen dann klären, inwieweit die von der jeweiligen Uni behaup­tete Auf­nahme­kapa­zität zutrifft. Grund­lage für diese Berech­nun­gen sind die landes­recht­lichen Kapa­zitäts­verord­nungen, auf deren Grund­lage das Ver­hält­nis von Studie­renden zu Lehren­den bilan­ziert und fest­ge­setzt wird. Häufig gelingt es, den gewünsch­ten Stu­dien­platz im Wege der Stu­dien­platz­klage zu erhal­ten.

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Weitere Studienplätze in der Medizin

Universität des Saarlandes: Studienplatzklage Medizin erfolgreich

Die Uni­ver­si­tät des Saar­landes hat sich im Zuge eines bei dem Ver­wal­tungs­gericht des Saar­lan­des geschlos­se­nen Ver­gleichs ver­pflich­tet, wei­tere Studien­an­fänger zum Studium in der Medi­zin auf­zu­neh­men. Zum Winter­semes­ter 2020/2021 kon­nten so sie­ben wei­te­re Bewerber im Wege der Studien­platz­klage auf einen Stu­dien­platz in der Medi­zin zuge­las­sen wer­den.

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Acht weitere Studienplätze Medizin in Jena

Die Stu­dien­platz­kla­gen gegen die Uni­ver­si­tät Jena sind er­neut durch gericht­li­chen Ver­gleich been­det wor­den. In dem abge­schlos­senen Ver­gleich ver­pflich­tete sich die Uni­versi­tät Jena, zum Winter­semes­ter 2020/2021 acht wei­tere Stu­dien­bewer­ber zum Stu­dium der Medi­zin im 1. Fach­semes­ter zuzu­las­sen.

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Medizin-Klinik im Saarland – vier weitere Studienplätze

In den gegen die Uni­ver­si­tät des Saar­lan­des gerich­te­ten Stu­dien­platz­kla­gen kon­nte erneut eine ein­ver­nehm­li­che Lösung des Rechts­streits erreicht wer­den. Danach hat sich die Uni­versi­tät des Saar­lan­des dazu bereit erklärt, vier zuvor abge­lehnte Stu­dien­bewer­ber des Win­ter­semes­ters 2020/2021 zum Stu­dium in der Medi­zin Kli­nik (5. Fach­semes­ter) auf­zu­neh­men.

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Weitere Studienplätze in der Medizin

Erneute Einigung mit der Universität Magdeburg

Die Uni­ver­si­tät Magde­burg hat sich durch gericht­li­chen Ver­gleich ver­pflich­tet, zum Winter­semes­ter 2019/2020 16 wei­tere Stu­dien­bewer­be­rin­nen und Bewer­ber im 1. kli­ni­schen Semes­ter der Medi­zin-Kli­nik zum Medi­zin­stu­dium zuzu­las­sen. Die danach ver­ge­be­nen Stu­dien­plätze sind end­gül­tig!

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Weitere Studienplätze in der Medizin-Klinik in Jena

Die Stu­dien­platz­kla­gen gegen die Uni­ver­si­tät Jena konn­ten auch zum Win­ter­semes­ter 2019/2020 durch eine außer­gericht­li­che Eini­gung been­det wer­den. In dem abge­schlos­se­nen Ver­gleich erklärte sich die Uni­versi­tät Jena bereit, 14 wei­tere Stu­dien­bewer­ber im 1. klini­schen Semes­ter auf­zu­neh­men.

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Studienplatzklagen gegen die MHH erfolgreich (Vergleich)

Die Medi­zi­ni­sche Hoch­schule Hanno­ver (MHH) hat sich - wie bereits in der Ver­gangen­heit - dazu ver­pflich­tet, wei­te­re Stu­dien­plätze in der Medi­zin-Kli­nik bereit­zu­stel­len. Danach erhiel­ten 26 zuvor abge­lehnte Stu­dien­bewer­ber des Win­ter­se­mes­ters 2019/2020 einen Stu­dien­platz in der Medi­zin-Klinik (5. Fach­se­mes­ter) an der Medi­zi­ni­schen Hoch­schule Han­nover.

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Weitere Studienplätze in der Medizin

Erneute Einigung mit der Universität Jena

Die Universität Jena hat sich durch gericht­lichen Ver­gleich ver­pflich­tet, zum Winter­semester 2018/2019 14 weitere Stu­dien­bewerber­innen und -bewerber im 1. klini­schen Semester der Medizin-Klinik zum Medizin­studium zuzu­lassen. Die danach zu verge­benden Stu­dien­plätze sind end­gültig!

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Weitere Studienplätze in der Medizin-Klinik in Magdeburg

Die Stu­dien­platz­klagen gegen die Uni­versi­tät Magdeburg konn­ten erneut durch Ver­gleich been­det worden. In dem abge­schlos­senen Ver­gleich erklärte sich die Uni­versi­tät Magdeburg bereit, zum Winter­semes­ter 2018/2019 15 weitere Stu­dien­bewerber im 1. klinischen Semester auf­zu­nehmen.

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Studienplatzklagen gegen die Uni Tübingen erfolgreich (Vergleich)

Die Uni­versi­tät Tübingen hat sich aufs Neue dazu ver­pflich­tet, wei­tere Stu­dien­plätze in der Medizin-Klinik bereit­zu­stellen. Danach erhiel­ten vier zuvor abge­lehnte Bewer­ber­innen und -bewerber des Winter­semes­ters 2018/2019 einen Stu­dien­platz in der Medizin-Klinik (5. Fach­semester).

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